Was ist die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Im Januar 2023 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung verbindlicher Entgelttransparenzmaßnahmen vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und vom EU-Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten angenommen.
Grundlegendes Ziel dieser Richtlinie ist es, EU-weite Mindeststandards für Entgelttransparenzmaßnahmen festzulegen, damit Arbeitnehmer ihr Recht auf gleichen Lohn durchsetzen können und das anhaltende Gender Pay Gap in der EU beseitigt wird.
Unternehmen in der EU sind verpflichtet, Informationen darüber weiterzugeben, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen. Maßnahmen sind erforderlich, wenn das Gender Pay Gap 5 % übersteigt.
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Entgelttransparenz für Arbeitssuchende
Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rekrutierungsprozess detaillierte Informationen über das Anfangsgehalt und/oder die Gehaltsspanne zu geben. Es ist ihnen untersagt, Vertraulichkeitsklauseln über das Gehalt in Verträgen aufzunehmen.
Recht auf Information
Arbeitnehmer haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber Informationen über ihr Lohnniveau, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu verlangen. Arbeitgeber müssen zudem geschlechtsneutrale Kriterien für die Festlegung des Gehalts und der Gehaltsentwicklung bereitstellen.
Öffentliche Entgeltberichterstattung
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern jährlich veröffentlichen. Grundlage hierfür sind das Grundgehalt sowie zusätzliche und variable Vergütungen wie Boni. Diese Schwelle sinkt im Jahr 2028 auf 100+ Beschäftigte. Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten müssen alle drei Jahre berichten.
Obligatorische objektive Messung
Arbeitgeber müssen eine objektive Methode zur Bewertung des Werts der Arbeit anwenden, die beispielsweise Kriterien wie Ausbildungsanforderungen oder Verantwortung umfasst.
Gender Pay Gap unter 5%
Bei einem Lohngefälle von mehr als 5 %, das nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen in Form einer gemeinsamen Stellenbewertung in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern ergreifen. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, drohen Geldbußen.
Gerechtigkeit für Opfer von Entgeltdiskriminierung
Opfer von geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung können eine Entschädigung erhalten, einschließlich Lohnnachzahlungen und Prämien. Bei einer Klage auf Entgeltgleichheit muss der Arbeitgeber (und nicht der Arbeitnehmer) beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorlag. Die Beweispflicht liegt hierzu beim Arbeitsgeber. Unternehmen müssen über eine klare Methodik verfügen.
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